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Persönliche Abklärungen mit der Staatsanwaltschaft St. Gallen

Die Staatsanwaltschaft St. Gallen hat von ihren bisherigen Erfahrung aus den vielen Fällen zu Kinderpornographie-Ermittlungen berichten können. Andere Fernmeldedienstanbieter können auch heute noch in vielen Bereichen die Auflagen an die Auskunftspflicht zu Verbindungsdaten ebenfalls nicht erfüllen. Die einzige Sanktion die das BAKOM aussprechen könnte, wäre der Entzug der Konzession. Dies wurde jedoch trotz vieler Mahnungen, die Überwachung zu ermöglichen, nie eingesetzt.

Einzelpersonen wurden in Zusammenhang mit dem Fernmeldegesetz bisher noch nie gebüsst. Es wird jedoch Vorstösse geben die Gesetze und Verordnungen abzuändern, um solche Unterlassungen besser ahnden zu können.

Die vielen vom DBA angeforderten Überwachungen traten zu 99% bei den 5 grössten Providern auf, kleinere wurden selten zur Überwachung aufgefordert.

Die Überwachungen beziehen sich meistens nicht auf den gesamten Internetverkehr, sondern hauptsächlich auf E-Mail und gelegentlich auch Instant-Messaging und Newsgroups. Diese Kommunikationswege werden aber direkt bei den betreffenden Anbietern abgehört und überwacht.